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Scharbeutz -  Haffkrug - Pönitzer Seenplatte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast,

der Tourismus-Service Scharbeutz, Strandallee 134, 23683 Scharbeutz - nachstehend TSS genannt - vermittelt als Reservierungsstelle touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte oder sonstige Freizeitleistungen) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Leistungsträger - nachstehend LT abgekürzt -  (z.B. Beherbergungsbetrieb oder Freizeitleistungsanbieter) und Ihnen als Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem LT und Ihnen zustande kommenden Vertrags über die Vermittlung touristischer Einzelleistungen.

1. Abschluß des Vertrags über die Vermittlung touristischer Einzelleistungen, Stellung des TSS

1. 1 Mit der Buchung der Leistung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, dieser ist durch den TSS als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Vertrags über die Vermittlung touristischer Leistungen verbindlich an.

1.2 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Gast unmittelbar nach erfolgter Buchung erhält.

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.4 Der TSS hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung.

2. Reservierungen

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TSS als Vertreter des LTs möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TSS Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den TSS. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff.1 .2 entsprechend.

3. Rücktritt

3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des LTs auf Bezahlung des vereinbarten Leistungspreises bestehen. Der LT hat sich eine anderweitige Verwendung der Leistung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3.2 Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen der LT. Als Richtwert für die Berechnung von Stornokosten können die nachfolgend genannten Sätze herangezogen werden (jeweils in Prozent des Leistungspreises):

Zimmerleistungen oder sonstige Freizeitleistungen:   Ferienwohnungen und Pauschalen:    
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 12% Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15%  
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20% bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%  
bis zum 11.Tag vor Reiseantritt 40% bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%  
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60% bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 %  
danach 80% danach 90%  

3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen.

3.4 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht direkt an den LT) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes – kein allgemein kostenfreies gesetzliches Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrags zusteht.

4. Preise/Leistungen

4.1 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.  

4.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Ausschreibung.

5. Bezahlung

5.1 Der LT kann als lnkassobevollmächtigter nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20% des Gesamtleistungspreises verlangen.

5.2 Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6. Haftung des LT und des TSS

6.1 Die vertragliche Haftung des LTs für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2 Der LT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden( z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.3 Der TSS haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.

7. Haftung des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt es während des Aufenthaltes des Gastes durch dessen Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so hat der Gast die Pflicht, den entstandenen Schaden dem LT zu melden und zu ersetzen.

8. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen LT wenden. Sollte der Gast mit seinem LT zu keiner Einigung kommen, steht ihm der TSS gern hilfreich  zur Seite.

9. Anreisezeiten/Personenzahl/Haustiermitnahme bei Buchung von Unterkunftsleistungen

9.1 Die Unterkunft kann ab 15.00 belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.

9.2 Bei einer Spätanreise (nach 18 Uhr) ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei vorheriger Buchung einer Übernachtung nach 2 Stunden (also ab 20 Uhr), bei vorheriger Buchung von mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 12 Uhr anderweitig zu belegen. Mit dem LT vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend.

9.3 Mehr als auf der Buchungsbestätigung angegebene Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.

9.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und im  Falle einer solchen Vereinbarung nur im Rahmen der zur Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung der Unterkunft verweigert oder eine Nachgebühr fällig werden.

AGB als pdf-Datei zum Download:

AGB.pdf